Kostenübernahme

Die Leistungen der Hebamme werden von den gesetzlichen, den freiwillig gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen! Hierzu zählen auch Frauen die der freien Heilfürsorge angehören, wie z. B. Soldatinnen, Polizistinnen etc.

Informiere dich bei deiner Kasse oder Versicherung über besondere Leistungen oder Leistungen, die nicht übernommen werden (v.a. bei Privatpatientinnen), da diese bei Inanspruchnahme selbst getragen werden müssen.

Die Hebamme braucht lediglich die Chipkarte/Daten der Krankenkassenkarte der Frau und verrechnet dann automatisch ihre Leistungen mit der jeweiligen Krankenkasse nachdem du den Kontakt quittiert hast.
Du schließt mit der Hebammenpraxis einen Behandlungsvertrag ab.

Privatversicherte sollten bitte vorher bei ihrer Kasse nachfragen, ob bzw. welche Hebammenleistung in deinem Vertrag verankert sind!

Bei Soldatinnen muss für die jeweilige Leistung ein Rezept mit PK vorliegen, damit mit der zuständigen WBV abgerechnet werden kann. Die Rezepte bekommst du ohne Probleme bei deinem zuständigen Truppen/Fliegerarzt.

Polizistinnen sind je nachdem, ob Sie verbeamtet oder im Angestelltenverhältnis angestellt sind, entweder über die Heilfürsorge mit Ihrer Personalnummer, Privat oder gesetzlich Kassenversichert, dies solltest du vorab ebenfalls klären.
ggf. benötigst du das Behandlungsformular (LBV304a-04/05) Behandlungsausweis für ärztliche Behandlung.

Beamtinnen, die beihilfeversichert sind, gelten als privatversichert, daher gibt es hier keinerlei Probleme.

Frauen die über Sozialämter laufen, müssen vor der Behandlung wegen Kostenübernahme anfragen und die Genehmigung vorlegen. Dies kann aber auch die Hebamme beim Erstgespräch mit der Sachbearbeiterin klären (Telefonnummer bitte mitbringen).

Adoptivmütter und -väter haben Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme, diese Leistungen werden, wie bei leiblichen Müttern, ebenfalls durch die Krankenkasse übernommen.